Event-Fotografie und Veröffentlichung

Als Pressefotograf werde ich oft gefragt, ob ich diese oder jene "geschlossene" Veranstaltung für den Veranstalter fotografieren könne. Das ist natürlich jederzeit möglich. Es häufen sich aber auch die Fragen der Fotografierten. "Für wen wird fotografiert und wo wird es gezeigt?" Auch eine Reihe von rechtlichen Fragen sind hier zu beachten.

Zeigst du die Bilder?
Grundsätzlich werden Veranstaltungsfotos die im Auftrag angefertig wurden, von mir überhaupt nicht veröffentlicht, auch nicht zur Eigenwerbung. Ausnahmen können hier nach Absprache mit dem Veranstalter Bilder sein auf denen keine (erkennbaren) Personen zu sehen sind. Falls ein Bild jedoch so schön geworden ist, dass ich es für die Eigenwerbung oder andere Zwecke nutzen möchte, werden die abgebildeten Personen vorher gefragt und dies schriftlich festgehalten.

Darf der Veranstalter veröffentlichen?
Nach dem Urheberrecht braucht der Veranstalter dazu die Zustimmung der abgebildeten Personen und des Fotografen. Während ich als Fotograf dies bereits im Vertrag festlegen kann, ist es mit den Teilnehmern einer Veranstaltung schon schwieriger. Hier muß, wie auch immer, ebenfalls eine Genehmigung eingeholt werden. Ob dies mit der einfachen Zusage oder Teilnehmeranmeldung verknüpft werden kann ist - zumindest mir - nicht ganz klar.